Die Bundesregierung hat heute den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegten Entwurf einer Verordnung über die Kosten und Entgelte für den Zugang zu Wasserstoffnetzen (Wasserstoffnetzentgeltverordnung) verabschiedet.
Die Verordnung vervollständigt die bereit geltende Einstiegsregulierung für Wasserstoffnetze. Sie gilt nur für Wasserstoff-Netzbetreiber, die an der Regulierung des Wasserstoffnetzbetriebs teilnehmen wollen. Andere Betreiber von Wasserstoffnetzen können weiterhin frei die Kosten des Netzbetriebs und die Netzentgelte ermitteln. Es gibt somit ein Wahlrecht.
Die Verordnung wird nun dem Bundesrat zum Beschluss vorgelegt.